Kosten
Vertrauen auch Sie wie unsere Mandanten auf die Expertise unserer Frankfurter Kanzlei für Arbeitsrecht. Kanzlei KAPPUS & BOHNE – Erfahrung aus über 30 Jahren Arbeitsrecht.
Kosten & Rechtsschutzversicherung
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und rechnen bei rechtsschutzversicherten Mandanten, sofern Rechtsschutzdeckung vorliegt, nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherer, d. h. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Als rechtsschutzversicherter Mandant können Sie jedenfalls für die Mandatsgegenstände, die von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind, sicher sein, dass Sie, außer einer evtl. bei der Rechtsschutzversicherung bestehenden Selbstbeteiligung, keine Kosten zahlen müssen.
Es kann aber im Rahmen eines solchen Mandates dazu kommen, dass Sie Zusatzleistungen wünschen, beispielsweise das Schreiben eines Zeugnisses oder Beratung zu Rechtsfragen, die nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Die Rechtsschutzversicherung deckt nur den Streit um ein Zeugnis, nicht aber, dass wir Ihnen ein solches schreiben. Wenn Sie dies wünschen, beispielsweise weil im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses im Vergleich vereinbart wurde, dass ein Zeugnis auf unseren Entwurf hin vom Arbeitgeber akzeptiert werden muss, dann rechnen wir für das Schreiben dieses Zeugnisses einen Einmalbetrag von 250,00 € zzgl. MwSt. ab.
Auf einen Blick
Alle Rechtsschutzversicherer
Abrechnung nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherer, d. h. nach dem RVG.
Erstberatung ohne Rechtsschutz
190 € zzgl. Mehrwertsteuer – zu allen arbeitsrechtlichen Themen.
Zeugnis schreiben lassen
Einmalbetrag von 250,00 € zzgl. MwSt.
ADAC-Mitglieder
Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung.
Sonderfall ADAC-Mitglieder
Auch wenn Sie beim ADAC nicht rechtsschutzversichert sind, haben Sie einen Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung durch uns. Das bezieht sich zunächst auf unsere Einschätzung Ihres Falles und Ihrer Rechtsfrage, sowie unsere Einschätzung hinsichtlich der notwendigen weiteren Schritte und der Erfolgsaussichten. Sollte der Fall nach dieser Rechtsberatung weitergehen und von uns vertreten werden, rechnen wir in der Regel nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
In sehr komplexen und komplizierten Fällen kann es sein, dass wir Ihnen eine Honorarvereinbarung auf der Grundlage einer Stundenvergütung anbieten. Dies wird dann aber individuell der Fall sein und wir werden hier höchste Kostentransparenz walten lassen. Im Einzelfall kann eine Stundenabrechnung, je nachdem, wie hoch der Streitwert ist, für Sie auch günstiger sein, als eine Abrechnung nach dem RVG. Dies kann dann allerdings nur im außergerichtlichen Bereich von uns berücksichtigt werden. Im gerichtlichen Bereich müssen mindestens die Sätze des RVG beachtet werden.
Sicherlich hört sich das für Sie jetzt kompliziert an, lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Wir werden Ihnen in Ihrem individuellen Einzelfall die Kostenfrage gerne ausführlich vor der Mandatierung erläutern und auch schriftlich zu Ihrer Sicherheit per E-Mail mitteilen.
Professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Fall schildern! Ein Feedback von uns erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Natürlich zu 100% vertrauensvoll und datenschutzkonform.