Geschäftsführer / Vorstände
Als Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft haben sie rechtlich in aller Regel eine Doppelrolle: zum einen als Organ und zum anderen als Angestellter der Gesellschaft. Daraus ergeben sich vielfältige Rechtsfragen insbesondere auch hinsichtlich der Frage, ob für Rechtsstreitigkeiten die Arbeitsgerichte oder stattdessen die normalen Zivilgerichte zuständig sind. In der Regel finden die rechtlichen Auseinandersetzungen von den ordentlichen Zivilgerichten also Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht statt. Es gibt aber Ausnahmen und vor allem gibt es auch Gestaltungsmöglichkeiten bei Vertragsabschluss. So können Fremdgeschäftsführer oder Geschäftsführer mit einer Minibeteiligung schon bei Abschluss des Geschäftsführer Anstellungsvertrages ausdrücklich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte vereinbaren.
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