Kündigungsschutz mit einer Einschränkung
Grundsätzlich gelten für den Kündigungsschutz auch im Bankenbereich die gleichen rechtlichen Regeln, wie überall im Arbeitsrecht.
Eine besondere Ausnahme bilden allerdings Risikoträger.
Risikoträger im Bankenwesen tragen eine große Verantwortung für das Geschäft ihrer Institutionen. Dennoch können sie, aus verschiedenen Gründen, mit Kündigungen konfrontiert werden.
Warum werden Risikoträger gekündigt?
Kündigungen von Risikoträgern im Bankenwesen können verschiedene Ursachen haben:
- Fehlverhalten: Verstöße gegen interne Regeln oder externe Vorschriften.
- Finanzielle Verluste: Wenn Risikoträger für Geschäftsverluste verantwortlich gemacht werden.
- Strategiewandel: Änderungen in der Bankenstrategie können zur Umstrukturierung und Kündigung führen.
Wie wir Ihnen helfen können:
Im Falle einer Kündigung haben Sie als Risikoträger Rechte und Handlungsoptionen. Oftmals können Verhandlungen mit dem Arbeitgeber den gewünschten Erfolg bringen, um für beide Seiten die optimale Lösung herbeizuführen.
Unsere spezialisierte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht steht Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen als Risikoträger im Bankenwesen zu verteidigen. Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung und Beratung, um Ihre Situation zu klären und Ihre Rechte durchzusetzen.
Wenn Sie Fragen zur Kündigung haben oder rechtliche Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht bereit, um Ihnen in dieser herausfordernden Zeit beizustehen. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei, um Ihren rechtlichen Schutz sicherzustellen.
Die Auswirkungen des Brexits:
Für Risikoträger im Bankenwesen sind wichtige Änderungen durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz in Kraft getreten, die auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben. Nach § 25 Abs. 5a KWG n.F. findet § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG Anwendung, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten sind. Das bedeutet, dass bei festgestellter Sozialwidrigkeit einer Kündigung der Arbeitgeber ohne ausführliche Begründung einen Antrag auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses stellen kann. Das Gericht kann dann das Arbeitsverhältnis gegen eine angemessene Abfindung beenden, die bis zu zwölf Monatsverdienste betragen kann. Bei älteren Arbeitnehmern mit mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit kann die Abfindung auf bis zu 18 Monatsverdienste steigen.
Diese Regelungen haben negative Auswirkungen für Risikoträger im Bankenwesen, indem sie den Kündigungsschutz lockern. Die Arbeitgeber der betroffenen Risikoträger können sich gewissermaßen von der sozialen Rechtfertigung der Kündigung „freikaufen“. Allerdings kann sich auch eine Chance ergeben, das das Gesetz nun einen einfacheren und möglicherweise auch lukrativeren Weg raus aus dem Arbeitsverhältnis bereithält.
Setzen Sie auf unsere Expertise in der Verhandlung solcher Verträge!
Der Brexit hat für einige Risikoträger bedeutender Institute gewisse Lockerungen beim Kündigungsschutz gebracht. Während das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich auch hier weiter Anwendung findet, kann vom Arbeitgeber ein Auflösungsantrag gegen eine angemessene Abfindung gestellt werden. Als Anwälte für Arbeitsrecht im Bankenbereich in Frankfurt prüfen wir genau, ob diese Änderung des Brexit- Steuerbegleitgesetzes auf Sie Anwendung finden könnte und verhandeln für Sie eine möglichst optimale Abfindung.