Banken-Arbeitsrecht

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt – unsere Mandanten bewerten uns mit 5* bei anwalt.de.

Unsere Leistungen im Banken-Arbeitsrecht

Zentral in der Frankfurter Innenstadt. An der Hauptwache. Direkt an der Börse.

Teilweise ist das Arbeitsrecht eng an das Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht angebunden, so z.B. bei der Rechtsstellung des GmbH-Geschäftsführers.
In besonders hohem Maß zeigt sich aber die Abhängigkeit des Arbeitsrechts vom Wirtschaftsrecht im Bankensektor. Die Finanzkrise, aber auch die Corona-Pandemie und weltpolitische Ereignisse, wie der Ukrainekrieg oder andere politische Konfliktherde führen häufig zu Umstrukturierungen und Einsparmaßnahmen im Bankensektor, mit der Folge einer hohen Zahl von Kündigungsrechtsstreitigkeiten.

Kündigungsschutz mit einer Einschränkung

Grundsätzlich gelten für den Kündigungsschutz auch im Bankenbereich die gleichen rechtlichen Regeln, wie überall im Arbeitsrecht.

Eine besondere Ausnahme bilden allerdings Risikoträger.

Risikoträger im Bankenwesen tragen eine große Verantwortung für das Geschäft ihrer Institutionen. Dennoch können sie, aus verschiedenen Gründen, mit Kündigungen konfrontiert werden.

Warum werden Risikoträger gekündigt?

Kündigungen von Risikoträgern im Bankenwesen können verschiedene Ursachen haben:

  • Fehlverhalten: Verstöße gegen interne Regeln oder externe Vorschriften.
  • Finanzielle Verluste: Wenn Risikoträger für Geschäftsverluste verantwortlich gemacht werden.
  • Strategiewandel: Änderungen in der Bankenstrategie können zur Umstrukturierung und Kündigung führen.

Wie wir Ihnen helfen können:

Im Falle einer Kündigung haben Sie als Risikoträger Rechte und Handlungsoptionen. Oftmals können Verhandlungen mit dem Arbeitgeber den gewünschten Erfolg bringen, um für beide Seiten die optimale Lösung herbeizuführen.

Unsere spezialisierte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht steht Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen als Risikoträger im Bankenwesen zu verteidigen. Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung und Beratung, um Ihre Situation zu klären und Ihre Rechte durchzusetzen.

Wenn Sie Fragen zur Kündigung haben oder rechtliche Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht bereit, um Ihnen in dieser herausfordernden Zeit beizustehen. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei, um Ihren rechtlichen Schutz sicherzustellen.

Die Auswirkungen des Brexits:

Für Risikoträger im Bankenwesen sind wichtige Änderungen durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz in Kraft getreten, die auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben. Nach § 25 Abs. 5a KWG n.F. findet § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG Anwendung, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten sind. Das bedeutet, dass bei festgestellter Sozialwidrigkeit einer Kündigung der Arbeitgeber ohne ausführliche Begründung einen Antrag auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses stellen kann. Das Gericht kann dann das Arbeitsverhältnis gegen eine angemessene Abfindung beenden, die bis zu zwölf Monatsverdienste betragen kann. Bei älteren Arbeitnehmern mit mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit kann die Abfindung auf bis zu 18 Monatsverdienste steigen.

Diese Regelungen haben negative Auswirkungen für Risikoträger im Bankenwesen, indem sie den Kündigungsschutz lockern. Die Arbeitgeber der betroffenen Risikoträger können sich gewissermaßen von der sozialen Rechtfertigung der Kündigung „freikaufen“. Allerdings kann sich auch eine Chance ergeben, das das Gesetz nun einen einfacheren und möglicherweise auch lukrativeren Weg raus aus dem Arbeitsverhältnis bereithält.

Setzen Sie auf unsere Expertise in der Verhandlung solcher Verträge!

Der Brexit hat für einige Risikoträger bedeutender Institute gewisse Lockerungen beim Kündigungsschutz gebracht. Während das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich auch hier weiter Anwendung findet, kann vom Arbeitgeber ein Auflösungsantrag gegen eine angemessene Abfindung gestellt werden. Als Anwälte für Arbeitsrecht im Bankenbereich in Frankfurt prüfen wir genau, ob diese Änderung des Brexit- Steuerbegleitgesetzes auf Sie Anwendung finden könnte und verhandeln für Sie eine möglichst optimale Abfindung.

Durchsetzung von Bonuszahlungen & Bonusansprüchen

Die Durchsetzung von Bonusansprüchen ist ein immer wiederkehrendes beliebtes arbeitsrechtliches Thema im Bankenbereich.

Warum Bonuszahlungen im Bankenbereich von Bedeutung sind:

Bonuszahlungen sind ein wichtiger Bestandteil der Vergütung für Mitarbeiter im Bankensektor. Sie sind oft leistungsabhängig und sollen Mitarbeiter motivieren, erstklassige Arbeit zu leisten. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer ihre Bonuszahlungen nicht erhalten oder dass es Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Auszahlung gibt. In solchen Fällen stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite.

Unsere Expertise:

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in der Vertretung von Bankangestellten in Bonuszahlungsangelegenheiten. Unsere spezialisierten Anwälte verstehen die komplexen Vertragsbedingungen und regulatorischen Anforderungen, die im Bankensektor gelten. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Bonusansprüche effektiv und zügig durchzusetzen.

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Unsere Anwälte analysieren Ihren Arbeitsvertrag und die Bonusregelungen, um festzustellen, ob Ihre Ansprüche begründet sind.
  • Verhandlungen: Wir setzen uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und verhandeln in Ihrem Namen, um eine gerechte Lösung zu erzielen.
  • Rechtsdurchsetzung: Falls nötig, vertreten wir Ihre Interessen vor Arbeitsgerichten und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Bonuszahlungen im Bankenbereich benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsfragen zur Institutsvergütungsverordnung

Bei der Gestaltung von Vergütungssystemen im Bankenbereich lässt sich die Institutsvergütungsverordnung nicht mehr wegdenken. Es handelt sich dabei mittlerweile um eine Spezialmaterie, die in der Regel selbst bei Fachanwälten für Arbeitsrecht eine Spezialisierung erfordert. Derzeit noch maßgeblich ist die von der BaFin am 16. Februar 2018 veröffentlichte Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV). Allerdings hat die BaFin am 21. Juni 2023 einen Entwurf von Fragen und Antworten (FAQ) zur Institutsvergütungsverordnung zur Konsultation gestellt. Dieser soll die bisherige Auslegungshilfe erneuern und ersetzen. Ob und inwieweit sich dadurch inhaltlich etwas ändert, ist noch nicht abzusehen. Es ist aber damit zu rechnen, dass die bisherige Verwaltungspraxis und die bisherigen Auslegungsentscheidungen in ihren Grundzügen aufrechterhalten bleiben.

In spezifizierter Form kommt es vor allem im Risk-Management im Zusammenhang mit der Institutsvergütungsverordnung und dem clawback-Verfahren zu Streitigkeiten.

Compliance

Geldwäscheprävention, aufsichtsrechtliche Untersuchungen wegen Green-Washing etc. Compliance und Datenschutzthemen, das neue Whistleblower-Gesetz etc. Mit diesen Schlagwörtern sind sehr komplexe arbeitsrechtliche Themen verknüpft, die sich auf Arbeitnehmer in der Regel im Zusammenhang mit Abmahnungen, Kürzungen von Boni, Kündigungen etc. auswirken.

Im Bankenbereich ist das zunehmend häufiger zu beobachten. Wir sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht bereits in der Vergangenheit und auch aktuell vielfach in solche Fälle eingebunden.

Sollten Sie davon betroffen sein und Fragen zu diesen Themen haben, kontaktieren Sie uns!

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet, die insbesondere durch eine sehr hohe Fallzahl bei der Vertretung von Arbeitnehmern im Bankenbereich entstanden ist.

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