Elternzeit/Elternteilzeit
Leider hat sich der Arbeitsmarkt immer noch nicht so vollständig von den Vorurteilen befreit, dass Elternzeit für beide Elternteile, Mütter wie Väter in gleicher Art und Weise, akzeptiert ist. Immer noch sind es vornehmlich Frauen, die sich bei uns in der Kanzlei vor Antritt der Elternzeit beraten lassen oder uns zu Hilfe nehmen, wenn Elternteilzeit gegenüber dem Arbeitgeber durchgesetzt werden soll. Die fortschreitende Gleichberechtigung sollte es mit sich bringen, dass in gleichem Maße auch Väter Elternzeit nehmen und sich im Vorfeld fachanwaltlich beraten lassen.
Wir möchten Sie alle, egal ob Mütter oder Väter, und selbstverständlich auch diejenigen, die Kinder adoptieren und auch dann selbstverständlich Anspruch auf Elternzeit haben, ermuntern, frühzeitig bei uns anzufragen, schon vor dem konkreten Elternzeitantrag und vor allem vor dem Elternteilzeitantrag.
Frau Rechtsanwältin Kappus berät, als Anwältin für Elternzeit in Frankfurt, schon seit mehr als 30 Jahren Frauen im Zusammenhang mit ihrer Karriereplanung und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Einer der Hauptbereiche ist seit vielen Jahren die Beratung im Zusammenhang mit der Elternzeit, Elternteilzeit und dem Elterngeld.
Fallstricke beim Elternteilzeitantrag vermeiden
Mit der Fachanwältin für Arbeitsrecht Pia Alexandra Kappus vermeiden Sie Fallstricke beim Elternteilzeitantrag.
Während Elternzeitanträge relativ unproblematisch gestellt und vom Arbeitgeber auch nicht abgelehnt werden können, stellt sich die Lage bei Elternteilzeitanträgen komplizierter dar.
Elternzeitanträge bieten auch die Chance, taktisch eingesetzt zu werden, wenn eine Kündigung befürchtet wird und einer der Elternteile seinen Elternzeitantrag noch nicht voll ausgeschöpft hat. Dies gilt selbst dann, wenn die Kinder schon etwas größer sind. Es kann aus taktischen Gründen im Einzelfall sinnvoll sein, einen Elternzeitantrag zu stellen, da ab dem Zeitpunkt der Antragstellung Kündigungsschutz gilt, sofern man den Zeitpunkt richtig gewählt hat. Dazu bedarf es fachanwaltlicher Beratung.
Formfehler beim Elternzeitantrag vermeiden
Der Elternzeitantrag an sich ist unkompliziert und kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Es kommt nur auf den Zugang beim Arbeitgeber an. Diesen müssen Sie nachweisen können.
Achtung! Der Antrag muss unbedingt schriftlich abgefasst, eigenhändig unterschrieben sein und dem Arbeitgeber im Original zugehen; E-Mail oder Telefax genügt nicht.
Geben Sie den Antrag also persönlich beim Arbeitgeber ab und lassen Sie sich den Eingang schriftlich quittieren. Oder Sie schicken einen Boten, der den Zugang bestätigen kann. Ein Einschreiben, selbst mit Rückschein, reicht im Streitfall als Nachweis nicht aus.
Kündigungsschutz ab Eingang
Ab Eingang des Elternzeitverlangens beim Arbeitgeber haben Sie Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit.
Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit
Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Stunden. Der Elternteilzeitantrag kann gemeinsam mit dem Elternzeitantrag gestellt werden oder auch während einer bereits laufenden Elternzeitphase. Er sollte frühestens 8 Wochen und muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden.
Ablehnung des Wunsches auf Elternteilzeit
Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber Ihren Wunsch auf Elternteilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Hürde ist für den Arbeitgeber viel höher als beim normalen Teilzeitverlangen außerhalb der Elternzeit.
Was im Fall einer Ablehnung der Elternteilzeit zu tun ist
Im Fall der Ablehnung Ihres Teilzeitverlangens während der Elternzeit durch den Arbeitgeber können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen.